Mit Blick in die Zukunft inves­tie­ren Nach­hal­tig­keit

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Was ist mor­gen? Unse­re Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie als ESG-Bekennt­nis

Die Erfül­lung grund­le­gen­der Bedürf­nis­se wird auch in Zukunft unver­zicht­bar sein. Unter­neh­men müs­sen daher den zukünf­ti­gen gesell­schaft­li­chen Ansprü­chen gerecht wer­den - denn Zukunft hat nur, was auch nach­hal­tig ist. Um Ver­ant­wor­tung für die Zukunft zu über­neh­men, berück­sich­tigt Hab­o­na Basic Needs daher expli­zit ethi­schen, sozia­len und öko­lo­gi­schen Kri­te­ri­en im Invest­ment­pro­zess.

Die zur Aus­wahl ste­hen­den Akti­en­ti­tel wer­den zunächst vor dem Hin­ter­grund ihrer Ver­ein­bar­keit mit den Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren betrach­tet und mit­tels eines aner­kann­ten ESG-Ratings selek­tiert. ESG steht dabei für die Nach­hal­tig­keits­be­rei­che Umwelt (E= Envi­ron­ment), Sozia­les (S= Social) und ver­ant­wor­tungs­vol­ler Unter­neh­mens­füh­rung (G = Gover­nan­ce). Wobei das ESG-Rating vom exter­nen Daten­pro­vi­der MSCI ESG Rese­arch LLC zu Ver­fü­gung gestellt wird.

Zusätz­lich beach­tet Hab­o­na Basic Needs eine Rei­he von Aus­schluss­kri­te­ri­en, die die nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf die grund­le­gen­den Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren gezielt ver­mie­den bzw. ver­rin­gert. Die Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren umfas­sen Umwelt-, Sozi­al- und Arbeit­neh­mer­belan­ge, die Ach­tung der Men­schen­rech­te und die Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on und Bestechung.

ESG-Aus­schluss­kri­te­ri­en
Für Hab­o­na Basic Needs wer­den kei­ne Akti­en von Unter­neh­men erwor­ben, die

(1) mehr als 10 % ihres Umsat­zes mit der Her­stel­lung und/​oder dem Ver­trieb von Rüs­tungs­gü­tern gene­rie­ren;

(2) Umsatz aus der Her­stel­lung und/​oder dem Ver­trieb von Waf­fen nach dem Über­ein­kom­men über das Ver­bot des Ein­sat­zes, der Lage­rung, der Her­stel­lung und der Wei­ter­ga­be von Anti­per­so­nen­mi­nen und über deren Ver­nich­tung („Otta­wa-Kon­ven­ti­on“), dem Über­ein­kom­men über das Ver­bot von Streu­mu­ni­ti­on (“Oslo-Kon­ven­ti­on“) sowie B- und C-Waf­fen nach den jewei­li­gen UN-Kon­ven­tio­nen (UN BWC und UN CWC) gene­rie­ren;

(3) mehr als 5 % ihres Umsat­zes mit der Her­stel­lung von Tabak­pro­duk­ten gene­rie­ren;

(4) mehr als 10 % Umsatz mit der Strom­erzeu­gung aus Koh­le gene­rie­ren;

(5) mehr als 10 % Umsatz mit der Strom­erzeu­gung aus Erd­öl gene­rie­ren;

(6) mehr als 10 % Umsatz mit Atom­strom gene­rie­ren;

(7) mehr als 30 % ihres Umsat­zes mit dem Abbau und Ver­trieb von Kraft­werks­koh­le gene­rie­ren;

(8) in schwe­rer Wei­se und nach Auf­fas­sung des Fonds­ma­nage­ments ohne Aus­sicht auf Bes­se­rung gegen die 10 Prin­zi­pi­en des UN Glo­bal Com­pact-Netz­wer­kes oder gegen die OECD Leit­sät­ze für mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men ver­sto­ßen;

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