Mit Blick in die Zukunft investieren Nachhaltigkeit
Was ist morgen? Unsere Nachhaltigkeitsstrategie als ESG-Bekenntnis
Die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse wird auch in Zukunft unverzichtbar sein. Unternehmen müssen daher den zukünftigen gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden - denn Zukunft hat nur, was auch nachhaltig ist. Um Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen, berücksichtigt Habona Basic Needs daher explizit ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien im Investmentprozess.
Die zur Auswahl stehenden Aktientitel werden zunächst vor dem Hintergrund ihrer Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitsfaktoren betrachtet und mittels eines anerkannten ESG-Ratings selektiert. ESG steht dabei für die Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt (E= Environment), Soziales (S= Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (G = Governance). Wobei das ESG-Rating vom externen Datenprovider MSCI ESG Research LLC zu Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich beachtet Habona Basic Needs eine Reihe von Ausschlusskriterien, die die nachteilige Auswirkungen auf die grundlegenden Nachhaltigkeitsfaktoren gezielt vermieden bzw. verringert. Die Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
ESG-Ausschlusskriterien
Für Habona Basic Needs werden keine Aktien von Unternehmen erworben, die
(1) mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
(2) Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
(3) mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
(4) mehr als 10 % Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
(5) mehr als 10 % Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
(6) mehr als 10 % Umsatz mit Atomstrom generieren;
(7) mehr als 30 % ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
(8) in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen;